Gemeinderatssitzung am 17.12.2020 – Tagesordnung und Beschlüsse
Vorbemerkung: Aufgrund der steigenden Inzidenzwerte wurden einige Tagesordnungspunkte verschoben. Bauanträge müssen fast immer behandelt werden, da Anträge, die nicht von der Gemeinde beantwortet werden, automatisch (nach 3 Monaten nach Antrag) als angenommen gelten. Dies nennt man "Genehmigungsfiktion".
TOP 4.2
Bauantrag; Energetische Gebäudesanierung und Umbau Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, Hubertusweg 10, Fl.Nr. 242/4
Anmerkungen: Die Dachform soll sich von dem ursprünglichen Satteldach in ein Flachdach ändern. Die Umgebung weist überwiegend Satteldächer auf. Das gegenüberliegende Haus Hubertusweg 7 wurde 2008 saniert und ebenfalls mit einem Flachdach gestaltet. Das Nachbargrundstück Mittelmahdweg 7 würde von einem weiteren Vollgeschoss durchaus beeinträchtigt werden. Die Eigentümerin (Mittelmahdweg 7) hat dem Bauvorhaben zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: 14 : 0
TOP 4.3
Bauleitplanung Stadt Gersthofen; Wohnquartier Sportallee
Anmerkungen: Die öffentlichen Belange der Gemeinde Aystetten werden durch diese Bauleitplanung nicht beeinträchtigt.
Abstimmungsergebnis: 14 : 0
TOP 4.4
Bauleitplanung Stadt Gersthofen; Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Gersthofen; "Multifunktionsfläche nördlich der Thyssenstraße"
Anmerkungen: Die öffentlichen Belange der Gemeinde Aystetten werden durch diese Bauleitplanung nicht beeinträchtigt.
Abstimmungsergebnis: 14 : 0
TOP 5
Neukalkulation der Wasser- und Abwassergebühren für den Kalkulationszeitraum 2021 bis 2024
Anmerkungen: laut Kommunalabgabengesetz soll (!) ein 4-jähriger Kalkulationszeitraum eingehalten werden. Daher sollte (!) bis Ende Dezember 2020 eine Neukalkulation der Wasser- und Abwassergebühren der Gemeinde Aystetten vorliegen. Diese gelten dann für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2024.
Diese Neukalkulation wäre zwar möglich gewesen, hätte aber weder die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben des Jahres 2019 und des Jahres 2020 enthalten. Für das Jahr 2019 (Stand: 17.12.2020) liegen noch nicht alle Unterlagen (sog. "Anlagen") zur Berechnung vor. Für das Jahr 2020 ist seitens der Verwaltung geplant, die Kalkulation der Wasser- und Abwassergebühren bis (optimalerweise) 30.06.2021 anzufertigen.
Aus diesen Gründen gab es laut Verwaltung nur drei Alternativen:
Meinung: Das ist ein kompliziertes Thema, wobei es die Bürgerinnen und Bürger eigentlich ja nur interessiert, ob unsere Gebühren weiter steigen werden ("... Die Gebühren könnten also steigen. Darauf wird ausdrücklich hingewiesen. ..." - Zitat Verwaltung und Gemeinde Aystetten am 17.12.2020) oder auf ein Niveau - wie in allen Gemeinden und Städten im Umkreis - sinken könnten.
Beschlossen wurde einstimmig (Abstimmungsergebnis: 14 : 0) ein sog. "Bevorratungsbeschluss". Damit wurde die Änderung der Satzungen sowie eine Neukalkulation im Jahr 2021 beschlossen. Diese Neukalkulation wird dann entweder eine (weitere) Erhöhung der Gebühren zu Folge haben - oder nicht.
Siehe auch: unser
➦ Wasser in Aystetten
TOP 6
Sachstandsbericht des 1. Bürgermeisters zur aktuellen Kamera-Befahrung des Aystetter Kanalnetzes und ggf. der Vorstellung des Sanierungskonzepts
Anmerkungen: ➦ auf Antrag der CSU wollten wir wissen, wie die Zustände der Kanäle in Aystetten (Schmutzwasser, Regenwasser) und der Leitungen in Aystetten (Hausanschluss, Regenwasser) sind.
Dazu hat Bürgermeister Peter Wendel den Sachstand (Steinbacher-Consult, Neusäß) wie folgt vorgelegt:
Kanalsanierungskonzept der Gemeinde Aystetten:
Angefragte Straßen:
Projektübergabe
Quelle: Steinbacher-Consult, Neusäß; 11.12.2020
TOP 8
gKU Verkehrsüberwachung Schwaben Mitte - Beitritt neuer Kommunen
Anmerkungen: es geht um eine formale Zustimmung (Aufnahme weiterer Gemeinden) zu einem Zusammenschluß von Kommunen, was die Verkehrsüberwachung betrifft.
Abstimmungsergebnis: 14 : 0