Gemeinderatssitzung am 16.12.2021 – Tagesordnung und Beschlüsse
TOP 3.1
Neubau von 2 Doppelhäusern, Bergstr. 7, Fl.Nr. 259, 259/4
Anmerkungen: Die Bebauung beurteilt sich nach § 34 BauGB.
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Das Baugrundstück mit den Fl.Nrn. 259 und 259/4 hat eine Gesamtgröße von 2580 m². Das Bestandshaus wurde abgerissen.
Die Umgebung ist überwiegend von Einfamilienhäusern geprägt. Jedoch befinden sich 3 Grundstücke weiter östlich sowie gegenüber je ein Doppelhaus. Die Bebauung wird Planabschnitte eingeteilt. Dem 1. Planabschnitt, einer Bebauung mit 4 Doppelhaushälften im nördlichen Teil des Grundstückes wurde das gemeindliche Einvernehmen am 29.07.2021 erteilt. Das LRA hat das Bauvorhaben positiv vorbeschieden. Die Nachbarunterschriften wurden nicht erteilt.
Die Mitglieder des Bauausschusses sind einstimmig der Meinung, dass die Bebauung mit vier weiteren Doppelhaushälften aus bauplanungsrechtlicher Sicht nicht zulässig ist. Die zwei Doppelhäuser fügen sich nach dem Maß der baulichen Nutzung nicht in die Umgebung ein, welche von eher großzügiger Grundstücksbebauung geprägt ist. Die massive Bebauung verändert den Charakter der Umgebung und sorgt im Fall seiner Verwirklichung für städtebauliche Spannungen.
Abstimmungsergebnis: 0 : 14 (abgelehnt)
TOP 3.2
Neubau EFH mit Garage, Birkenallee 17, Fl.Nr. 406/31
Anmerkungen: Das Grundstück verfügt über 1099m² und ist aktuell mit einem Einfamilienhaus bebaut. Das Bestandshaus soll abgerissen und der Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage erfolgen. Die Grundflächenzahl (GRZ) liegt bei 0,20 (GRZ II bei 0,36), die Geschoßflächenzahl bei 0,28. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Die Mitglieder des Bauausschusses sind einstimmig der Meinung, dass sich das geplante Gebäude in die Umgebung einfügt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden kann.
Abstimmungsergebnis: 14 : 0
TOP 3.3
Anmerkungen: Dieser Tagesordnungspunkt wurde in die nicht-öffentliche Sitzung verschoben, da Punkte angesprochen werden, die auf anderen, nicht-öffentlichen Sitzungen behandelt wurden. Zudem wurde dann in der nicht-öffentlichen Sitzung entschieden, zu diesem Thema eine Sondersitzung am 21.12.2021 des Gemeinderats einzuberufen.
Informationen zum Thema Wasser in Aystetten finden Sie auch:
➦ hier
TOP 4
Vergünstigung der Gemeinde für aktive Feuerwehrdienstleistende
Anmerkungen: der Vorstand des Feuerwehr-Vereins trug vor, dass immer weniger aktive Feuerwehrleute in Aystetten tätig sind. Um dem Zustand - zumindest teilweise - entgegenzuwirken, wären "Vergünstigungen" für die aktive Wehr evtl. ein Anreiz Dienst zu leisten. Nach einigen Nachfragen und Diskussion wurde beschlossen, dieses Thema in der nächsten Finanzauschusssitzung (Januar 2022) zu behandeln. Zuvor sollen z.B. die Beauftragten für Kultur und Vereine an einer Sitzung des Feuerwehr-Vorstands und des Kommandanten teilnehmen und dem Gemeinderat darüber berichten.
TOP 5
Anmerkungen: nach dem Antrag der CSU (Anträge finden Sie ➦ hier) wurden die Verbandsräte gewählt - diesmal sind alle Verbandsräte auch Mitglied im Gemeinderat und können das Gremium daher schnell und umfassend informieren.
Informationen über die Zusammensetzung des Gemeinderats finden Sie:
➦ hier
TOP 6
Bestellung von Frau Sandra Schaudi zur Standesbeamtin
Anmerkungen: dieser Tagesordnungspunkt wurde auf eine spätere Sitzung des Personal- und Finanzausschuss verwiesen.
TOP 7