2022-03-24

Gemeinderatssitzung vom 24.03.2022

Gemeinderatssitzung am 24.03.2022 – Tagesordnung und Beschlüsse

(an dieser Sitzung haben 12 Mitglieder des Gemeinderats teilgenommen; Leitung: 2. BGM Roland Woppmann)


TOP 3.1

Antrag auf Befreiung: Errichtung eines Gartenhauses, Am Mühlbach 28a, Fl.Nr. 56/236


Abstimmungsergebnis: 12 : 0


TOP 3.2

Tektur zum Bauantrag: Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Gartenstraße 18a, Fl.Nr. 460/56


Abstimmungsergebnis: 12 : 0


TOP 3.3

Bauantrag: Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Schlesierstraße 7, Fl.Nr. 56/106


Abstimmungsergebnis: 12 : 0


TOP 4

Flächennutzungsplan: Ausschreibung zur Überarbeitung und Digitalisierung


Anmerkungen: Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Aystetten liegt nicht in digitaler Form vor.  Der aktuell bestehende Flächennutzungsplan ist aufgrund seiner Darstellungsgröße ("Pappkarton") nicht wirklich nutzbar. Zwar muss Aystetten keinen digitalen Flächennutzungsplan vorweisen, aus Gründen der Transparenz und der fortschreitenden Digitalisierung ist es aber, so die Meinung des Gemeinderats, notwendig. Die Kosten für die Digitalisierung betragen in etwa 10.000 € netto.


Abstimmungsergebnis: 12 : 0


TOP 5

Antrag Bündnis90/DieGrünen: e-Ladesäulen


Anmerkungen: Es ging im Antrag um: "Die Verwaltung möge prüfen, ob für Aystetten die Bereitstellung einer öffentlichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge möglich ist. Vorgeschlagen werden eine Ladesäule mit 2 Ladepunkten (2 x 22kW) an den Parkplätzen der Grundschule und zwei Kombi-Ladesäulen (22kW und Schnellladen 150kW) am Parkplatz Schlossanger / Adalbert-Stoll-Straße". Nach einiger Diskussion einigte man sich darauf prüfen zu lassen, ob, wo und wie ("Förderung") Ladesäulen in Aystetten errichtet werden könnten.


Abstimmungsergebnis: 12 : 0


TOP 6

Antrag Bündnis90/DieGrünen: Stromliefervertrag


Anmerkungen: im Schreiben/Antrag von B90/DieGrünen ging es um zwei Dinge. Erstens, ob der 2020 geschlossene Stromliefervertrag mit der LEW evtl. zu teuer war. Dies war nicht Teil des Antrags, dennoch entschied man sich dieses Thema im Rechnungsprüfungsausschuss zu behandeln, um feststellen zu können, welche Verträge damals mit welchen Konditionen / Zusatzleistungen abgeschlossen wurden.

Zweitens ging es darum, dass die Verwaltung mehrere Angebote von Stromlieferanten einholt (Antrag). Seitens der Verwaltung wurde bestätigt, dass immer mehrere Angebote eingeholt werden. Dies führte zu einer längeren Diskussion. Letzendlich wurde der Antrag ("zur Geschäftsordnung") gestellt, diesen Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung zu nehmen.


Abstimmungsergebnis: 10 : 2 (der Antrag wird von der Tagesordnung genommen; es erfolgt demnach kein Beschluss)


TOP 7

Antrag Freie Wähler: Mitlaufendes Licht am Radweg im Ortsbereich


Anmerkungen: der Antrag im Wortlaut: "Wir haben bereits einen Teil des Weldenradweges beleuchtet. Hierbei handelt es sich um den Bereich zwischen Biburger Str. und Ottmarshauser Weg. Um die Sicherheit für Schulkinder, Bürger und Bürgerinnen sowie den Anliegern am Radwegen zu verbessern, würden wir die weitere Beleuchtung des Radweges im westlichen Teil von der Biburger Str. zur Horgauer Str. und den östlichen Teil von Ottmarshauser Weg bis zum Mühlenweg vorschlagen. Die Verwaltung wird gebeten die Realisierung und die Kosten zu ermitteln."

Es gab verschiedene Meinungen pro und kontra, Ideen für z.B. eine "niedrige Beleuchtung" (damit die Anwohner nicht geblendet werden), sowie den Vorschlag einen "Lichtpark" (in diesem können verschiedenste Beleuchtungen in der Praxis angeschaut werden) zu besuchen. Ein "Mitlauflicht" (ähnlich wie Bewegungsmelder, die "an" und "aus" gehen, wie von Freie Wähler beantragt) lehnte die Mehrheit allerdings ab.

Mehrheitlich wurde dann beschlossen den Antrag etwas freier zu beschliessen, indem verschiedenste Möglichkeiten in Betracht gezogen werden können (siehe auch Bürgeranfragen) und die Verwaltung dazu Vorschläge macht.


Abstimmungsergebnis: 10 : 2


TOP 8

Antrag Freie Wähler: Graffitiwand an der Half Pipe (am Abenteuerspielplatz)


Anmerkungen: der Antrag im Wortlaut: "Es sind immer wieder am bestehenden Toilettenhäuschen Graffiti-Schmierereien festzustellen, die durch die Mitarbeiter des Bauhofes aufwendig entfernt werden müssen. Um künftig dieses Ärgernis zu vermeiden schlagen wir eine Errichtung einer Graffitiwand aus Holz im Bereich der Half Pipe bzw. am Abenteuerspielplatz vor. Um Anregungen zu starten könnten wir uns einen kleinen Wettbewerb vorstellen."

Es gab in der Diskussion durchaus Zustimmung, dennoch stand das Thema "Jugend" eher im Vordergrund als eine Graffittiwand. Ulrike Steinbock brachte es auf den Punkt: "wir brauchen einen Jugendrat". Nur im Dialog mit den Jugendlichen in Aystetten kann es zu Projekten kommen. Dies wurde im Gemeinderat mehrheitlich begrüßt. Aus rechtlichen Gründen musste dennoch über den Antrag abgestimmt werden.


Abstimmungsergebnis: 3 : 9 (abgelehnt)


TOP 9

Antrag Freie Wähler: Bericht der Seniorenbeauftragten


Anmerkungen: Freie Wähler wollten wissen, "was wurde in den letzten zwei Jahren unternommen, welche Erkenntnisse können daraus abgeleitet werden und welche Unterstützung können wir als Gemeinde anbieten? Was wünschen sich die Senioren und wie können diese weiter unterstützt werden?".

Dazu nahmen die beiden ➦ Beauftragten für Senioren und Behinderte Stellung. Frau Ursula Reichenmiller-Thoma berichtete ausführlich von den statt- und nichtstattgefundenen Veranstaltungen (u.a. wegen Corona / Einladungen) sowie den vielen Aktivitäten der Beauftragten (soweit diese möglich waren). Auch das Engagement von ➦ Ulrike Steinbock für den Verbleib des ➦ Haus Veronika in Aystetten und der Einsatz von Thorsten Meynen bei der ersten Impfaktion für Ältere wurden genannt. Freie Wähler und der Gemeinderat bedankten sich für den Beitrag.


TOP 10

Bekanntgaben / Verschiedenes


Anmerkungen: die Gemeinde informierte: "Verkehrsversuch entlang der Hauptstraße: ab 01.04.2022 hat das Landratsamt den Verkehrsversuch mit beidseitigem Halteverbot entlang der Hauptstraße jeweils in der Zeit von 7 – 19 Uhr genehmigt. Der Verkehrsversuch wird 3 Monate dauern. Die Bürger wurden über das Gemeindeblatt sowie die Homepage informiert."

In der letzten Sitzung hat sich der Gemeinderat für ein "Parkverbot" - als zeitlich begrenzter Versuch - entschieden. Jetzt handelt es sich aber um ein "Halteverbot". Dies führte zu Fragen. Was ist also ein "Halteverbot" gegenüber einem "Parkverbot"? Und es heißt auch noch korrekt "Haltverbot"!?


Dazu die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO):


§ 12 Halten und Parken

(1) Das Halten ist unzulässig

1. an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,

2. im Bereich von scharfen Kurven,

3. auf Einfädelungs- und auf Ausfädelungsstreifen,

4. auf Bahnübergängen,

5. vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten.

(2) Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.

...


Umgangssprachlich wird das absolute Haltverbot auch als Halteverbot und das eingeschränkte Haltverbot als Parkverbot bezeichnet. Dazu gibt es das Zeichen 286 und wird in der StVO so beschrieben:


1. Wer ein Fahrzeug führt, darf nicht länger als drei Minuten auf der Fahrbahn halten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen.

2. Ladegeschäfte müssen ohne Verzögerung durchgeführt werden.


Also haben wir, umgangssprachlich, ein beidseitiges "Parkverbot", denn es gibt ein eingeschränktes, beidseitiges Haltverbot. Der Gemeinderat war sich bewusst, dass dies nicht ohne Probleme vonstatten geht. Ohne zumindest einen Versuch zu starten, würde sich an der jetzigen (schlechten) Situation aber nichts ändern. Verwaltung und Gemeinde hoffen auf Verständnis der Bürgerinnen und Bürger.


Weiter wurde vom Sachstand "Haus Veronika" berichtet. Dazu weitere Informationen ➦ zum Thema Haus Veronika


TOP 11

Bürgeranfragen


  • zu TOP 7 meldete sich ein Bürger und stellte fest, dass eine Beleuchtung des Radwegs auch ökologische Folgen hat, z.B. Insekten sammeln sich um die Lichtquelle -> weniger Nahrung für Fledermäuse. Oder Tiere, die wegen der Lichter nicht mehr vom Wald über den Radweg kämen. Auch das Thema "Lichtverschmutzung" wurde genannt. Er mahnte den Gemeinderat, auch diese Aspekte in seiner Entscheidung zu berücksichtigen.

    Anmerkungen: zu diesem Zeitpunkt war der TOP 7 aber bereits entschieden. Möglicherweise wäre daher doch eine Bürgerfragestunde VOR der Sitzung sinnvoll, damit sich der Gemeinderat VOR den Beschlüssen noch weitere Meinungen einholen kann. Dies wurde allerdings, nach längerer Diskussion, am 24.06.2021 derart entschieden, dass die Bürgerfragstunde weiterhin NACH der öffentlichen Gemeinderatssitzung stattfindet. In der ersten Geschäftsordnung, die sich der Gemeinderat Ende Mai 2020 gab, wurde die Bürgerfragestunde, damit Einfluss genommen werden könnte, VOR die Beschlüsse gestellt.

  • ein Bürger wollte wissen, wann die weitere Umsetzung der Baumaßnahmen im Grasweiherweg fortgeführt werden. Nach Abbau der Baustelle würden sich Wassermassen derart ansammeln, dass Anwohner Sandsäcke vor den Türen platzieren müssten. 2. BGM Roland Woppmann konnte mitteilen, dass - nach seinem Kenntnisstand - Anfang nächster Woche weiter gebaut werden würde.


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