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Die Kraft zu notwendigen Veränderungen hat eine Partei umso eher, je stärker sie in ihrer Heimat verankert ist. Wir sind Bayerns Volkspartei. Die große Mitgliederzahl der CSU war und ist das Fundament unserer Politik. Sie schafft uns den nötigen Rückhalt in der Bevölkerung. Die CSU-Verbände mit ihrer breiten Verwurzelung an der Basis ermöglichen Politik aus einem Guss und auf allen politischen Ebenen: in den Gemeinden, Landkreisen und Bezirken ebenso wie in den Parlamenten in München, Berlin und Brüssel.

Die CSU steht gut da! Jetzt müssen wir die Grundlage für den Erfolg von morgen schaffen. Wir möchten unser Fundament weiter stärken. Wir sind die Mitmachpartei. Wir möchten viele neue Mitstreiter und gezielt auch junge Leute für uns gewinnen, die unsere politische Arbeit durch ihr Engagement, ihre Ideen und ihre Stimme unterstützen.

Auch die aktuellen Erfolge, die unsere Politik im Bund, in Bayern und für jeden Einzelnen erzielt hat, sprechen für sich. Die CSU hat Bayern in den letzten Jahrzehnten geprägt und die Politik in Deutschland maßgeblich mitgestaltet.
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  • Datenschutz beim Online-Antrag

    Datenschutzerklärung zum Mitgliedsantrag


    Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten ernst und möchten, dass Sie beim Besuch unserer Internetseiten sicher sind. Deshalb weisen wir Sie darauf hin, dass durch das Ausfüllen des Online-Mitgliedsantrages und das anschließende Absenden Ihrer Daten unter „CSU-Mitgliedschaft beantragen“ personenbezogene Daten von Ihnen erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Selbstverständlich können Sie sich darauf verlassen, dass diese Daten von uns und unseren Beauftragten unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), der Bundesdatenschutzgesetze (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG) nur zum Zwecke der Parteiarbeit gespeichert und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verwendet werden.


    Dieses Einverständniserklärung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.


    Nähere Informationen hierzu finden Sie auch unter www.csu.de/datenschutz

  • Absetzbarkeit des Mitgliedsbeitrags

    Steuerliche Abzugsmöglichkeiten Ihrer Spende


    Aufgrund der einschlägigen steuerlichen Vorschriften bestehen folgende Abzugsmöglichkeiten für Zuwendungen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien:

    • Bei Zuwendungen an politische Parteien ist die steuerliche Abzugsfähigkeit auf natürliche Personen beschränkt. Insgesamt können 3.300,- €, bei zusammen veranlagten Ehegatten 6.600,- € jährlich steuerlich geltend gemacht werden.
    • Dabei werden Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650,- €/3.300,- € nach § 34 g Einkommensteuergesetz (EStG) berücksichtigt, indem 50 % des zugewendeten Betrages von der Steuerschuld abgezogen werden.
    • Weitere 1.650,- €/3.300,- € werden nach § 10 b EStG steuermindernd als Sonderausgaben berücksichtigt. Zuwendungen an mehrere Parteien werden zusammengerechnet.

    Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person (z. B. AG, GmbH, KGaA) können ihre Zuwendungen nicht als Betriebsausgaben geltend machen. Bei Zuwendungen von Unternehmen in der Rechtsform einer Personengesellschaft (z. B. OHG, KG, GmbH & Co. KG) können diese Zuwendungen zwar nicht als Betriebsausgaben bei der Personengesellschaft unmittelbar geltend gemacht werden; diese Zuwendungen werden jedoch anteilig im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung der Personengesellschaft den Gesellschaftern im Verhältnis ihrer Beteiligungsquote zugerechnet. Die steuerliche Auswirkung der Zuwendung findet somit bei der persönlichen Einkommensteuererklärung der Gesellschafter in dem wie oben beschrieben erläuterten Umfang ihre Berücksichtigung.


    Berufsverbände können gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 5 Körperschaftsteuergesetz (KStG) bis zu 10 % ihrer Einnahmen für die unmittelbare oder mittelbare Förderung politischer Parteien verwenden, ohne ihre Steuerfreiheit zu beeinträchtigen. Auf die Zuwendungen haben die Berufsverbände 50 % Körperschaftsteuer zu zahlen.


    Alle Zuwendungen an die CSU Bayern oder eine oder mehrere Vereinigungen, deren Gesamtwert in einem Kalenderjahr 10.000,- € übersteigt, sind unter Angabe des Namens und der Anschrift des Spenders/Mandatsträgers sowie der Gesamthöhe der Zuwendung im Rechenschaftsbericht, der als Bundestagsdrucksache veröffentlicht wird, zu verzeichnen. Der Landesschatzmeister der CSU bittet in diesem Fall um Unterrichtung am Ende eines Jahres. (Der Landesschatzmeister, Prof. Thomas Bauer, Mies-van-der-Rohe-Str. 1, 80807 München)


    Politische Parteien sind verpflichtet, Spenden, die im Einzelfall 50.000,- € übersteigen, dem Bundestagspräsidenten unverzüglich anzuzeigen.

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